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Bagsida



Joined: 18 May 2009
Posts: 1286
Location: Phuket

PostPosted: Wed Nov 04, 2009 1:54 pm    Post subject: Reply with quote

Somprit wrote:
... ja, Uncle Sam denkt immer noch ER wäre der Herr der Welt Twisted Evil ... kein Wunder also, wenn ein hessischer Koch vor Wut schnaubt.... Exclamation ... und die "Opelaner" es letztendlich ausbaden müssen... denn Arbeitsplätze ggf. gar ein Werk wird auf der Strecke bleiben.... Crying or Very sad


Tja, überwiegend der Uncle Sam hat der Welt das Desaster erst eingebrockt und wird wie der Phönix aus der Asche steigen - BMW und andere Automarken produzieren demnächst verstärkt in den USA, weil der Dollar gegenüber dem Euro so schwach ist, d.h. es kann günstiger produziert werden als in Good Old Germany - die Arbeitsplätze die dort geschaffen werden, fallen in Europa weg !
_________________
Lieber heimlich schlau als unheimlich dumm !
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Fila



Joined: 14 May 2007
Posts: 683

PostPosted: Thu Nov 19, 2009 2:25 am    Post subject: Reply with quote

Ex-Freundin fast zu Tode gewürgt

34-Jähriger ließ sein Opfer bewusstlos und in akuter Lebensgefahr zurück - Drei Jahre und neun Monate Haft


Traunstein/Übersee. Mit einem Gewaltverbrechen endete die dreieinhalbjährige Beziehung zwischen einem 34-jährigen Mechaniker und einer 25-jährigen Studentin. Der Täter würgte die Frau am Fronleichsnamsmorgen, 11. Juni 2009, in ihrem Haus in Übersee so lange, bis sie röchelte und bewusstlos wurde. Statt für Hilfe zu sorgen, ließ der Mann sein besinnungsloses Opfer in gefährlicher Rückenlage zurück, setzte sich ins Auto und am gleichen Tag per Flugzeug nach Thailand ab. Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Karl Niedermeier verhängte gegen den 34-Jährigen am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Einen „versuchten Totschlag“, wie von Staatsanwalt Volker Ziegler zusätzlich angeklagt, verneinte das Gericht.
Der geschiedene 34-Jährige aus den neuen Bundesländern hatte kostenlos bei der jungen Frau in Übersee gelebt. Anfangs verstand sich das Paar gut. Die Beziehung änderte sich, als der Mechaniker nichts mehr mit der Freundin unternehmen wollte, seine Freizeit mit Bier und Computerspielen verbrachte. Die Partnerin forderte ihn mehrmals auf, ihr Haus zu verlassen. Nach dem Schmücken des Zauns für die Fronleichnamsprozession rief der Angeklagte die Studentin zu sich in das Schlafzimmer. Sie weigerte sich, mit ihm „zur Versöhnung“ zu schlafen. Da warf er sie rücklings auf das Bett, würgte sie erst mit einer Hand, dann mit zwei Händen. Wie lange das massive Würgen dauerte, konnte das Schwurgericht nicht feststellen. Im Urteil betonte der Vorsitzende Richter: „Dass es länger als 15 bis 20 Sekunden dauerte, dafür sprechen die Bewusstlosigkeit und die zahlreichen Einblutungen im Gesicht- und Halsbereich.“ Das Opfer habe nur noch geröchelt. Da habe der 34-Jährige von der Frau abgelassen und sei geflüchtet. Der Grund nach Überzeugung des Gerichts: Er befürchtete schwerwiegende Schäden, etwa, dass die Studentin ihr Leben im Rollstuhl verbringen müsse.
Die 25-Jährige war ca. eine Stunde bewusstlos. In Rückenlage hätte sie bei Erbrechen ersticken können, wie ein Rechtsmediziner aus Salzburg in der Verhandlung informierte. Nach dem langsamen Erwachen fuhr die junge Frau zu ihrer Mutter. Dort wurde ihr schwindlig und schlecht. Sie kam sofort ins Krankenhaus Traunstein. Die körperlichen Verletzungen waren nach einer Woche einigermaßen ausgeheilt. Bis heute aber hat die Geschädigte unter psychischen Folgen zu leiden.
Der 34-Jährige hatte nach der Tat den Flughafen München angesteuert, sich ein Ticket nach Bangkok reservieren lassen und bei einem Autosattler nahe Regensburg noch unter einem Vorwand 950 Euro besorgt. Dann war er zurück nach München gefahren und nach Thailand geflogen. Im Internet entdeckte er, dass das Opfer überlebt hatte und gegen ihn ein Haftbefehl bestand. Der Mechaniker flog zurück und wurde am 19. Juni 2009 am Münchner Airport festgenommen.
Zum Tatmotiv - so Niedermeier im Urteil - habe der Angeklagte relativ wenig Klarheit geschaffen. Denkbar sei ein Motivbündel aus Ärger, Wut und Verlustangst angesichts einer weiteren gescheiterten Beziehung. Zentrale Frage des Prozesses sei der „bedingte Tötungsvorsatz“ des 34-Jährigen gewesen. Es sei jedoch nicht erwiesen, dass der Angeklagte den Todeseintritt gebilligt habe.
Der Angeklagte meinte im „letzten Wort“: „Ich bereue zutiefst, was passiert ist.“

Quelle: kd
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